Bildungsangebote datenschutzkonform verwalten mit ANTRAGO

RR Software GmbH-Zusammenarbeit unter Kolleginnen

Als Software-Anbieter für modernes Bildungsmanagement sind uns Ihre Daten wichtig: Ein verantwortungsvoller Umgang mit Informationen ist Bestandteil unserer Arbeitsweise.

Seit dem Inkrafttreten der neuen EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DS-GVO) hat das Thema Datenschutz auch europaweit an Bedeutung gewonnen. Unternehmen stehen vor der Herausforderung die neuen Regelungen in Ihre Prozesse und Abläufe zu integrieren. Als Bildungsanbieter können Sie sich dabei auf unsere Software-Lösung ANTRAGO verlassen. Unsere Bildungsmanagement-Software unterstützt Sie bei der Umsetzung der Richtlinien der EU-DS-GVO und hilft Ihnen im Arbeitsalltag beim datenschutzkonformen Umgang mit personenbezogenen Daten.

Datenschutz-Grundsätze einhalten

Folgend möchten wir einige Aspekte der EU-DS-GVO näher beleuchten und Ihnen aufzeigen, wie ANTRAGO Sie bei der Umsetzung der Datenschutz-Anforderungen unterstützt:

Zugriffskontrolle

Nicht jede Kollegin, nicht jeder Kollege sollte Zugriff auf alle Daten haben. Gemäß §24 der DS-GVO sind Unternehmen verpflichtet auch organisatorische Maßnahmen zum Schutz persönlicher Informationen zu ergreifen, um sicherstellen zu können, dass die Datenschutz-Vorgaben eingehalten werden. In ANTRAGO ist das kein Problem: Mit dem Rollen- und Rechtekonzept können Sie unter anderem ganz individuell einrichten, wer welche personenbezogenen Daten einsehen darf.

Auskunftsrecht

Nach §15 der DS-GVO hat eine Person jederzeit das Recht, eine Auskunft über seine gespeicherten, personenbezogenen Daten zu erhalten.

  • Welche personenbezogenen Daten haben Sie gespeichert?
  • Zu welchem Zweck verarbeiten Sie die Daten?
  • Wie lange speichern Sie die Daten?
  • Geben Sie die Daten an Dritte weiter?

In diesem Fall müssen Sie schnell eine Antwort parat haben. Mühselig nachsehen und die Informationen zusammentragen, kostet viel Zeit und erschwert Ihren Arbeitsalltag. In ANTRAGO kommen Sie Ihren Pflichten mit wenigen Klicks nach. Dank der umfangreichen Reporting-Funktionen erhalten Sie zügig ein aussagekräftiges Dokument, das Sie sowohl digital als auch postalisch verschicken können.

Recht auf Vergessenwerden

Personen haben das Recht, vergessen zu werden. Im §17 der DS-GVO ist geregelt, wann Daten unverzüglich gelöscht werden müssen.

Bspw. wenn…

…der Zweck nicht mehr gegeben und eine weitere Verarbeitung nicht mehr notwendig ist oder
…eine Person Ihre Einwilligung widerruft.

Auch hier müssen Sie schnell handeln bzw. fristgerecht nach Ablauf der Speicherdauer, die Daten löschen. Doch sich merken, wann welcher Datensatz wieder gelöscht werden muss? Unmöglich! Mit ANTRAGO können Sie sich weiterhin Ihrem Tagesgeschäft widmen und müssen sich keine Löschfristen merken.

Setzen Sie mit wenig Aufwand die Kriterien der Datenschutzanforderungen in ANTRAGO um – zugeschnitten auf Ihren Umgang und Ihre Arbeitsabläufe mit personenbezogenen Daten.

Sie legen die Kriterien fest: 

  • Nach wie vielen Monaten sollen Teilnehmerdaten anonymisiert bzw. gelöscht werden?
  • Wann sollen Veranstaltungen gelöscht werden?
  • Soll es Sperrmechanismen geben, die eine Anonymisierung oder Löschung verhindern – bspw. bei gesetzlichen Aufbewahrungspflichten?

Wenn Sie die Kriterien einmal definiert haben, prüft ANTRAGO die Personen- und Veranstaltungsdaten und löscht bzw. anonymisiert diese automatisch.

Eine Zusammenfassung der Informationen zum Datenschutz mit ANTRAGO können Sie hier als PDF-Dokument herunterladen:

Sie möchten mehr über ANTRAGO erfahren oder haben Fragen zu unserer Softwarelösung? Dann schreiben Sie uns an anfragen@antrago.de oder rufen Sie uns an unter 039459 7323-10.

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