- Bei der Anmeldung einer Person wird geprüft, ob die Person Zugangsvoraussetzungen erfüllt
- Prüfung über Person hinaus auch bei Verknüpfungspartner möglich
- Unterstützung im Tagesgeschäft durch Überwachung von Eignungen in ANTRAGO
- Vermeidung von doppelter Datenpflege und aufwändigen Kontrollen
Videoanleitung
News 1904001
Technische Beschreibung:
Bei der Anmeldung von TeilnehmerInnen auf eine Veranstaltung ist es jetzt nicht nur möglich, die Zugangsvoraussetzungen einer Person zu überprüfen, sondern auch die Zugangsvoraussetzungen des Verknüpfungspartners.
Hierfür wurden im Fenster ´Thesaurus für Veranstaltung´ [1] in der Tabelle auf der Registerkarte ´Standarderfassung´ die Spalten ´P TN-Verk´ und ´Standardverknüpfung´ geschaffen. Wird das Kennzeichen ´P TN-Verk´ gesetzt, wird beim Anmelden von TeilnehmerInnen geprüft, ob der Thesaurus bei der Firma bzw. Person gesetzt ist, mit der die Person/TeilnehmerIn über die eingestellte Standardverknüpfung [2] [3] (Teilnehmerverknüpfung) verbunden ist. Ist der Thesaurus beim Verknüpfungspartner nicht vorhanden oder existiert die Verknüpfung beim TeilnehmerIn nicht, wird dies im Fenster ´Fehlende Anmeldungsvoraussetzungen für TeilnehmerIn´ angezeigt.
Um unterscheiden zu können, dass es sich um eine Zugangsvoraussetzung des Verknüpfungspartners handelt, wird in der Spalte ´Thesaurus von´ der Name der Standardverknüpfung angezeigt. Voraussetzung für das Setzen des Kennzeichens ´P TN-Verk´ beim Thesaurus ist, das dieser zu Veranstaltungen, Firmen und/oder Personen zugeordnet werden kann.
[1] – z.B. Menüpunkt: Bearbeiten -> Veranstaltungen -> Veranstaltungsart auswählen -> Menüexplorer: Veranstaltung -> Thesaurus
[2] – Menüpunkt: Basisdaten -> Adressen -> Verknüpfungen -> Standardverknüpfungen